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AKTUELLE INFORMATIONEN

Update vom 13.05.2021


Hallo ihr Lieben,

endlich ist es soweit, ab Freitag, den 21.05.2021 dürfen wir Euch wieder an Bord  von Henning nehmen! Dies erfolgt natürlich unter Befolgung der aktuellen Version der 7. SARS-Cov2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie unter strenger Beachtung aller bestehenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die folgende Punkte beinhalten:

  1. Jeder Gast muss ein negatives Corona-Testergebnis (Testzentrum, Arzt, Apotheke) beibringen, das nicht älter sein darf als 24 Stunden, ein tagesaktueller Test ist nicht mehr nötig. Kinder unter 6 Jahren unterliegen dieser Testpflicht nicht.

  2. Wer bereits doppelt gegen Covid-19 geimpft ist, und wo seit der zweiten Impfung 14 Tage oder mehr vergangen sind, sind von der Testpflicht befreit. Der Nachweis muss per Impfpass erfolgen.

  3. Eine von einer Covid-19 Erkrankung genesene Person muss den Nachweis eines Positiv-Testergebnisses beibringen, wobei das Testat mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen darf.

  4. Es dürfen nur Personen eines Haushalts plus eines weiteren an Bord gehen.

  5. Der Inzidenzwert des Landkreises, von dem aus die Vermietung startet, muss an 7 Tagen in Folge unter 100 liegen.

  6. Auf unserem gesamten Firmengelände sowie auf den Steganlagen gilt FFP2-Maskenpflicht.

  7. Der Mindestabstand von 1,5m gegenüber Dritten muss stets eingehalten werden.

  8. Es gelten die bereits bestehenden Hygieneregeln (AHA-Regeln).
     

Hinweise / Links zu den aktuell geltenden Verordnungen:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv#
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Verordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

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